Die Statuten werden von der Mitgliederversammlung genehmigt und geben insbesondere Auskunft über folgende Punkte:

  • Zweck des Vereins
  • Organe des Vereins
  • Zusammensetzung, Aufgaben sowie Kompetenzen/Pflichten der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und des Ausschusses